Aufgrund dieses taktischen Klugen und ungeplanten Zuges des Finanzamtes werden dieses Jahr sicher alle deutschen Arbeitnehmer ihre Steuererklärung erledigen. :)
Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet – und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Das Gericht verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche von Finanzämtern, die verpasst worden war. Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids.
Der Mann hatte gegenüber dem Finanzamt verschwiegen, dass er zuviel Geld zurückerstattet bekommen hatte. Danach profitierte er von der Schlafmützigkeit der Beamten, die den Fehler erst nach acht Jahren bemerkte.
Quelle: welt.de

Heute habe ich zufällig von einer neuen Art des Geocaching erfahren: Munzee. Diese moderne Schatzsuche gibt es erst seit Herbst 2011 und setzt ein Smartphone und einen Account bei
Nur 4 Tage waren wir zwischen Weihnachten und Silvester im schönen Barcelona, aber gesehen und erlebt haben wir richtig viel. Hier einige Highlights unseres Kurzaufenthaltes:
